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Kosten

Hier kommt ein neuer Text.

Ein Rechtsanwalt hat zwei Möglichkeiten seine Leistungen mit dem Mandanten abzurechnen. Er kann im Vorfeld eine schriftliche Honorarvereinbarung mit dem Mandanten treffen, dann bezahlt der Mandant entweder einen festgelegten Stundensatz, oder einen vorab vereinbarten Festpreis. Die andere Möglichkeit ist es, die Leistung anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abzurechnen.

Preise

Streitwert

Je nach Streitwert wird eine bestimmte Gebühr fällig. Ausführliche Rechtsanwaltsgebührentabellen finden sich in Anlage 2 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühr multipliziert der Anwalt bei der Rechnungserstellung – je nach Tätigkeit – mit einem bestimmten Abrechnungsfaktor zwischen 0,5 und 2,5. Bei der außergerichtlichen Vertretung wird in der Regel der Faktor 1,3 fällig. Einen höheren Faktor darf der Anwalt nur verwenden, wenn seine Tätigkeit besonders zeitaufwändig oder kompliziert war.

Beispiel

- Streitwert 500 €: Gebühr 45 €

-Streitwert 1.000 €: Gebühr 80 €

-Streitwert 5.000 €: Gebühr 303 €

-Streitwert 10.000 €: Gebühr 558 €

Tip

Rechtsanwälte sind teuer. Davon sind viele überzeugt und scheuen deshalb auch bei schwerwiegenden rechtlichen Problemen den Weg zum Anwalt. Lesen Sie hier, mit welchen Kosten Sie bei einer Anwaltsberatung tatsächlich rechnen müssen, wie sich die Kosten zusammensetzen und wie Sie hohe Kosten sparen können.

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