Rechtsgebiet:
Testamentvollstreckung
Rechtsanwalt Frank Moser hat den Lehrgang "Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)" erfolgreich absolviert und ist bei der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. als zertifizierter Testamentsvollstrecker gelistet.
Testamentsvollstreckung
Die Rolle des Testamentsvollstreckers ist im deutschen Erbrecht klar definiert und bildet ein zentrales Instrument zur Umsetzung des letzten Willens eines Erblassers. Nach der Ernennung übernimmt der Testamentsvollstrecker nach der Annahme seines Amtes die Verantwortung für den gesamten Ablauf der Nachlassabwicklung. Seine erste Aufgabe besteht darin, das Nachlassvermögen in Besitz zu nehmen (zu konstituieren) und durch ein vollständiges Nachlassverzeichnis zu sichern und zu dokumentieren. Dazu ermittelt er sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen, sorgt für die Abwicklung laufender Verträge und stellt sicher, dass sämtliche Kosten – etwa für die Bestattung und bestehende Schulden – ordnungsgemäß beglichen werden.
Ein zentraler Aspekt der Tätigkeit ist die Umsetzung sämtlicher testamentarischer Verfügungen. Dazu gehört etwa die Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen, wie sie im Testament festgelegt sind. Der Testamentsvollstrecker sorgt beispielsweise dafür, dass Geldbeträge an begünstigte Personen oder Organisationen ausgezahlt werden oder bestimmte Wünsche des Erblassers – etwa eine spezielle Bestattungsform – erfüllt werden. Die Auseinandersetzung des Nachlasses zwischen den Erben zählt ebenfalls zu seinen Aufgaben: Der Vollstrecker stellt gerecht und im Sinne des Testaments sicher, dass die einzelnen Erbteile zugeteilt werden und erstellt bei Bedarf einen abschließenden Auseinandersetzungsplan, wobei er die gesetzlichen Vorgaben und primär die individuelle Wünsche des Erblassers und ggf. der Erben beachtet.
Während der gesamten Tätigkeit arbeitet der Testamentsvollstrecker transparent und informiert die Erben regelmäßig über den Stand der Abwicklung. Er ist verpflichtet, sämtliche Maßnahmen offen zu legen und auf Nachfrage eine ordnungsgemäße Rechenschaftslegung vorzunehmen. Dabei übernimmt er einen eigenen Verantwortungsbereich und ist rechtlich befugt, den Nachlass auch in gerichtlichen Prozessen aktiv zu vertreten. Das Amt verlangt ein hohes Maß an Sorgfalt und wirtschaftlicher Verwaltung, wobei der Testamentsvollstrecker stets die Interessen der Erben und die Vorgaben des Erblassers berücksichtigt.
Die Vergütung des Testamentsvollstreckers folgt grundsätzlich den Vorgaben des Testaments, sofern der Erblasser hierzu eine Regelung getroffen hat. Fehlt eine konkrete Bestimmung, wird die Vergütung nach anerkannten Tabellen und der Angemessenheit des Einzelfalls bemessen, unter Berücksichtigung des Umfangs und der Schwierigkeit der Tätigkeiten sowie des Nachlasswertes.
Mit der vollständigen Erfüllung aller Aufgaben – insbesondere der Umsetzung der letzten Willensäußerungen und der ordnungsgemäßen Nachlassabwicklung – endet das Amt des Testamentsvollstreckers. Die Entlastung erfolgt durch eine abschließende Rechnungslegung und die Übergabe aller relevanten Unterlagen an die Erben. Damit ist sichergestellt, dass der letzte Wille des Erblassers rechtssicher und zuverlässig umgesetzt wird.
Als Rechtsanwalt stehe ich Ihnen für sämtliche Fragen zur Testamentsvollstreckung und Nachlassabwicklung gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.


