Rechtsgebiete
Erbrecht



Erbrecht, Mietrecht
& Wohnungseigentumsrecht
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(bei L C K B - Rechtsanwälte und Notar)
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Ein Sieg ist, ein Problem zu lösen - Erfolg ist, Probleme zu vermeiden
Als moderne Kanzlei widmen wir uns mit unserer Expertise und unserem Engagement Ihrem Anliegen vollumfänglich. In einem ausführlichen Gespräch nehme ich mir die Zeit, Sie - kompetent - zuverlässig - und vertrauensvoll zu beraten.
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Rechtsgebiete
Erbrecht
gesetzliche Erbfolge - Testamentsgestaltung - Pflichtteilsrecht - Vermächtnisse - Auflagen und Bedingungen - Testamentsvollstreckung
Erbauseinandersetzung
Mietrecht
Vermieter und Mieter - ordentliche Kündigung und außerordentliche fristlose Kündigung - Mieterhöhung - Modernisierung - Mängel der Mietsache
Wohnungseigentumsrecht
Erwerb des Eigentumsanteils - Teilungserklärung - Sondereigentum und Sondernutzungsrechte - Eigentümerversammlung - Beschluss und Beschlusssammlung - Anfechtungsklage
Weitere Rechtsgebiete
Immobilienrecht
Kaufvertrag
Lasten und Rechte
Maklerrecht
Zivilrecht

Frank Moser
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Kompetent
Mehrjärige Erfahrung und stetige Fortbildungen in den von mir bearbeitenden Rechtsgebieten insbesondere im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Erbrecht verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
Vertrauensvoll
Das persönliche Gespräch, Anliegen anzuhören und ernst zu nehmen ist die Grundlage einer fruchtbaren Zusammenarbeit. Dies gilt nicht nur im Mietrecht, sondern in allen Ihren rechtlichen Belangen.
Zuverlässig
Lösungswege besprechen und konsequent durchsetzen, transparentes Arbeiten und für Ihre Rückfragen stets offen. Ob Vermieter oder Mieter es gilt langfristig zu denken und kurzfirstig zu handeln.
Effektiv
Die gegebenen Voraussetzungen rechtlich voll ausschöpfen, um so schnell zum Ziel zu kommen; so bei Kündigungen, Abmahnungen und Mietaufhebungsverträgen, gleichermaßen bei Modernisierung oder Mangelbeseitigung.
Rechtsanwalt Moser hat den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht erfolgreich absolviert.

Gut Recht bedarf guter Hilfe.
Deutsches Sprichwort

„Gemeinsames Versterben“ ist nicht immer Schlusserbeneinsetzung
In der rechtsanwaltlichen Praxis begegnet einem immer wieder der Irrtum, dass bei Vorliegen eines gemeinsamen Testamentes und bei Anordnungen bezüglich eines gleichzeitigen oder gemeinsamen Versterbens vorschnell auf eine Schlusserbeneinsetzung oder sogar eine Vor- und Nacherbschaft geschlossen wird.
Hierbei wird häufig auf verschiedene Urteile abgestellt, so beispielsweise OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.2021 - 3 Wx 193/20, OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.07.2015 - 21 W 85/14 oder auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.07.2015 - 3 Wx 193/14. Dieser vorschnelle Rückschluss ist jedoch fehlerhaft. Dies hat der Bundesgerichtshof bereits vor längerer Zeit in einem Beschluss klargestellt, BGH, Beschluss vom 19.6.2019 – IV ZB 30/18.