Rechtsgebiete
Erbrecht
Erbrecht, Mietrecht
& Wohnungseigentumsrecht
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Ein Sieg ist, ein Problem zu lösen - Erfolg ist, Probleme zu vermeiden
Als moderne Kanzlei widmen wir uns mit unserer Expertise und unserem Engagement Ihrem Anliegen vollumfänglich. In einem ausführlichen Gespräch nehme ich mir die Zeit, Sie - kompetent - zuverlässig - und vertrauensvoll zu beraten.
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Rechtsgebiete
Erbrecht
gesetzliche Erbfolge - Testamentsgestaltung - Pflichtteilsrecht - Vermächtnisse - Auflagen und Bedingungen - Testamentvollstreckung
Mietrecht
Vermieter und Mieter - ordentliche Kündigung und außerordentliche fristlose Kündigung - Mieterhöhung - Modernisierung - Mängel der Mietsache
Wohnungseigentumsrecht
Erwerb des Eigentumsanteils - Teilungserklärung - Sondereigentum und Sondernutzungsrechte - Eigentümerversammlung - Beschluss und Beschlusssammlung - Anfechtungsklage
Weitere Rechtsgebiete
Immobilienrecht
Kaufvertrag
Lasten und Rechte
Nachbarrecht
Maklerrecht
Zivilrecht
Frank Moser
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Kompetent
Mehrjärige Erfahrung und stetige Fortbildungen in den von mir bearbeitenden Rechtsgebieten insbesondere im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Erbrecht verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
Vertrauensvoll
Das persönliche Gespräch, Anliegen anzuhören und ernst zu nehmen ist die Grundlage einer fruchtbaren Zusammenarbeit. Dies gilt nicht nur im Mietrecht, sondern in allen Ihren rechtlichen Belangen.
Zuverlässig
Lösungswege besprechen und konsequent durchsetzen, transparentes Arbeiten und für Ihre Rückfragen stets offen. Ob Vermieter oder Mieter es gilt langfristig zu denken und kurzfirstig zu handeln.
Effektiv
Die gegebenen Voraussetzungen rechtlich voll ausschöpfen, um so schnell zum Ziel zu kommen; so bei Kündigungen, Abmahnungen und Mietaufhebungsverträgen, gleichermaßen bei Modernisierung oder Mangelbeseitigung.
Rechtsanwalt Moser hat den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht erfolgreich absolviert.
Gut Recht bedarf guter Hilfe.
Deutsches Sprichwort
Irrtum über Zusammensetzung des Nachlasses
Das OLG Frankfurt am Main hat am 24.07.2024 nochmals klar gestellt, dass die Ausschlagung einer Erbschaft bei einem Irrtum über die Zusammensetzung des Nachlasses ausgeschlagen werden kann.
Eine Frau hatte das Erbe ihrer alkoholkranken Mutter ausgeschlagen, da sie aufgrund des chaotischen und verwahrlosten Zustands der Wohnung davon ausging, dass ihre Mutter verschuldet war und im sozialen Brennpunkt lebte. Später stellte sich jedoch heraus, dass ihre Mutter ein Vermögen im oberen fünfstelligen Bereich auf dem Konto hatte. Nachdem sie davon durch ein Schreiben des Nachlasspflegers erfahren hatte, erklärte die Tochter die Anfechtung der Erbausschlagung und beantragte einen Erbschein.