Rechtsgebiete
Erbrecht



Erbrecht, Mietrecht
& Wohnungseigentumsrecht
Philosophie
Ein Sieg ist, ein Problem zu lösen - Erfolg ist, Probleme zu vermeiden
Ich sehe mich als modernen Dienstleister und als solcher habe ich eine Mission. Meine Mission ist die des Problemlösers. Sie als unsere Mandanten kommen meist mit bereits bestehenden Problematiken zu uns. Seien es Schwierigkeiten in der Vertragsabwicklung, mietrechtliche Streitigkeiten oder andere rechtliche Streitstände.
In einem ausführlichen Gespräch nehme ich mir die Zeit, Sie - kompetent - zuverlässig - und vertrauensvoll zu beraten.
Rechtsgebiete
Erbrecht
gesetzliche Erbfolge - Testamentsgestaltung - Pflichtteilsrecht - Vermächtnisse - Auflagen und Bedingungen - Testamentvollstreckung
Mietrecht
Vermieter und Mieter - ordentliche Kündigung und außerordentliche fristlose Kündigung - Mieterhöhung - Modernisierung - Mängel der Mietsache
Wohnungseigentumsrecht
Erwerb des Eigentumsanteils - Teilungserklärung - Sondereigentum und Sondernutzungsrechte - Eigentümerversammlung - Beschluss und Beschlusssammlung - Anfechtungsklage
Weitere Rechtsgebiete
Immobilienrecht
Kaufvertrag
Lasten und Rechte
Nachbarrecht
Maklerrecht
Zivilrecht


since 2014

Frank Moser
Kompetent
Mehrjärige Erfahrung und stetige Fortbildungen in den von mir bearbeitenden Rechtsgebieten insbesondere im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Erbrecht verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
Vertrauensvoll
Das persönliche Gespräch, Anliegen anzuhören und ernst zu nehmen ist die Grundlage einer fruchtbaren Zusammenarbeit. Dies gilt nicht nur im Mietrecht, sondern in allen Ihren rechtlichen Belangen.
Zuverlässig
Lösungswege besprechen und konsequent durchsetzen, transparentes Arbeiten und für Ihre Rückfragen stets offen. Ob Vermieter oder Mieter es gilt langfristig zu denken und kurzfirstig zu handeln.
Effektiv
Die gegebenen Voraussetzungen rechtlich voll ausschöpfen, um so schnell zum Ziel zu kommen; so bei Kündigungen, Abmahnungen und Mietaufhebungsverträgen, gleichermaßen bei Modernisierung oder Mangelbeseitigung.
Rechtsanwalt Moser hat den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht erfolgreich absolviert.

Gut Recht bedarf guter Hilfe.
Deutsches Sprichwort

Neues WEG und Anwendung auf Altregelungen (Teilungserklärungen)
In letzter Zeit treten vermehrt Anfragen zur Anwendung von dem neu kodifizierten Wohnungseigentumsgesetz auf die vorhandene Teilungserklärungen (Altvereinbarung) auf. So insbesondere im Bereich von baulichen Veränderungen und dem Abstimmungsprozedere im Bereich der Beschlussfassung. Tatsächlich kam von der jeweiligen Gegenseite so insbesondere auch von Hausverwaltern als auch von Rechtsanwälten die Aussage, es gelte das neue Recht aufgrund der Übergangsvorschrift in § 47 WEG. Diese pauschale Aussage ist selbstverständlich unzutreffend und schlicht falsch.