Rechtsgebiete
Erbrecht



Erbrecht, Mietrecht
& Wohnungseigentumsrecht
Philosophie
Ein Sieg ist, ein Problem zu lösen - Erfolg ist, Probleme zu vermeiden
Ich sehe mich als modernen Dienstleister und als solcher habe ich eine Mission. Meine Mission ist die des Problemlösers. Sie als unsere Mandanten kommen meist mit bereits bestehenden Problematiken zu uns. Seien es Schwierigkeiten in der Vertragsabwicklung, mietrechtliche Streitigkeiten oder andere rechtliche Streitstände.
In einem ausführlichen Gespräch nehme ich mir die Zeit, Sie - kompetent - zuverlässig - und vertrauensvoll zu beraten.
Rechtsgebiete
Erbrecht
gesetzliche Erbfolge - Testamentsgestaltung - Pflichtteilsrecht - Vermächtnisse - Auflagen und Bedingungen - Testamentvollstreckung
Mietrecht
Vermieter und Mieter - ordentliche Kündigung und außerordentliche fristlose Kündigung - Mieterhöhung - Modernisierung - Mängel der Mietsache
Wohnungseigentumsrecht
Erwerb des Eigentumsanteils - Teilungserklärung - Sondereigentum und Sondernutzungsrechte - Eigentümerversammlung - Beschluss und Beschlusssammlung - Anfechtungsklage
Weitere Rechtsgebiete
Immobilienrecht
Kaufvertrag
Lasten und Rechte
Nachbarrecht
Maklerrecht
Zivilrecht

Frank Moser
Kompetent
Mehrjärige Erfahrung und stetige Fortbildungen in den von mir bearbeitenden Rechtsgebieten insbesondere im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Erbrecht verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
Vertrauensvoll
Das persönliche Gespräch, Anliegen anzuhören und ernst zu nehmen ist die Grundlage einer fruchtbaren Zusammenarbeit. Dies gilt nicht nur im Mietrecht, sondern in allen Ihren rechtlichen Belangen.
Zuverlässig
Lösungswege besprechen und konsequent durchsetzen, transparentes Arbeiten und für Ihre Rückfragen stets offen. Ob Vermieter oder Mieter es gilt langfristig zu denken und kurzfirstig zu handeln.
Effektiv
Die gegebenen Voraussetzungen rechtlich voll ausschöpfen, um so schnell zum Ziel zu kommen; so bei Kündigungen, Abmahnungen und Mietaufhebungsverträgen, gleichermaßen bei Modernisierung oder Mangelbeseitigung.
Rechtsanwalt Moser hat den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht erfolgreich absolviert.

Gut Recht bedarf guter Hilfe.
Deutsches Sprichwort

Vermächtnis oder Erbschaft? – auf Verjährung achten
Das OLG Frankfurt am Main hat am 09.12.2022 eine Entscheidung getroffen, die sich unter anderem mit der Frage beschäftigt hat, ob ein Vermächtnis oder eine Miterbenstellung vorliegt. Darüber hinaus hat sich das OLG damit beschäftigt, wann ein Anspruch als Vermächtnisnehmer verjährt bzw. wann die Verjährung beginnt.
Zum Verständnis ist grundsätzlich zu sagen, dass auf den oder die Erben die Erbmasse gemäß § 1922 BGB als Ganzes übergeht. Gibt es mehrere Erben, so geht von Gesetzes wegen auf diese das Vermögen mit allen Guthaben und allen Schulden in Höhe der jeweiligen Anteile, den sogenannten Quoten, auf die Erben über. Es handelt sich dann um Miterben, die eine Erbengemeinschaft bilden. Testamentarisch kann der Erblasser Teilungsanordnungen treffen, das heißt, er kann bestimmen, wer welchen Anteil bzw. welchen Teil aus der Erbmasse erhalten soll.