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Introducing our law firm
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Erbrecht, Mietrecht
& Wohnungseigentumsrecht
Bitte beachten Sie unsere neue Adresse: Bismarckstraße 15, 64293
(bei L C K B - Rechtsanwälte und Notar) 

Wir sind persönlich
und digital für Sie da. 

Ein Sieg ist, ein Problem zu lösen - Erfolg ist, Probleme zu vermeiden

Als moderne Kanzlei widmen wir uns mit unserer Expertise und unserem Engagement Ihrem Anliegen vollumfänglich. In einem ausführlichen Gespräch nehme ich mir die Zeit, Sie - kompetent - zuverlässig - und vertrauensvoll zu beraten.

 

Kontaktieren Sie uns und vereinbaren einen Termin - persönlich oder digital - auch bundesweit.


 

Rechtsgebiete

Erbrecht

gesetzliche Erbfolge - Testamentsgestaltung - Pflichtteilsrecht - Vermächtnisse - Auflagen und Bedingungen - Testamentsvollstreckung

Erbauseinandersetzung

Mietrecht

Vermieter und Mieter -  ordentliche Kündigung und außerordentliche fristlose Kündigung - Mieterhöhung - Modernisierung - Mängel der Mietsache

Wohnungseigentumsrecht

Erwerb des Eigentumsanteils - Teilungserklärung - Sondereigentum und Sondernutzungsrechte - Eigentümerversammlung - Beschluss und Beschlusssammlung - Anfechtungsklage

Weitere Rechtsgebiete

Immobilienrecht

Kaufvertrag

Lasten und Rechte

Maklerrecht

Zivilrecht

Rechtsanwalt für Erbrecht

Frank Moser
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Kompetent

Mehrjärige Erfahrung und stetige Fortbildungen in den von mir bearbeitenden Rechtsgebieten insbesondere im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Erbrecht verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
 

Vertrauensvoll

Das persönliche Gespräch, Anliegen anzuhören und ernst zu nehmen ist die Grundlage einer fruchtbaren Zusammenarbeit. Dies gilt nicht nur im Mietrecht, sondern in allen Ihren rechtlichen Belangen.
 

Zuverlässig

Lösungswege besprechen und konsequent durchsetzen,  transparentes Arbeiten und für Ihre Rückfragen stets offen. Ob Vermieter oder Mieter es gilt langfristig zu denken und kurzfirstig zu handeln.

Effektiv

Die gegebenen Voraussetzungen rechtlich voll ausschöpfen, um so schnell zum Ziel zu kommen; so bei Kündigungen, Abmahnungen und Mietaufhebungsverträgen, gleichermaßen bei Modernisierung oder Mangelbeseitigung.

Rechtsanwalt Moser hat den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht erfolgreich absolviert.

Pflichtteil

Gut Recht bedarf guter Hilfe.

Deutsches Sprichwort

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Widerruf eines Schenkungsangebots durch Testament

Leitsätze:

  1. Eine testamentarische Verfügung über das gesamte Vermögen kann als konkludenter Widerruf einer früheren entgegenstehenden Willenserklärung gewertet werden, wenn diese vom Erblasser zu Lebzeiten einseitig widerrufbar war.

  2. Wer ein Testament erstellt, das sein Vermögen umfassend verteilt, muss sich bewusst sein, dass damit frühere widersprechende Verfügungen widerrufen werden – ein ausdrückliches Widerrufsbewusstsein ist nicht erforderlich.

  3. Eine in amtliche Verwahrung gegebene testamentarische Willenserklärung gilt als gegenüber allen Betroffenen abgegeben, selbst wenn sie nicht bedacht wurden.

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